Bandfalldämpfer AHK/TWLK
Zugelassen nach EN 355/CE 0123.
In Auffangsystemen ist die Verwendung von Falldämpfern vorgeschrieben. Diese werden zwischen Anschlagpunkt und der zu sichernden Person in das System eingebaut - am besten direkt am Auffanggurt. Im Falle eines Sturzes wird der Fangstoß durch Aufreissen des Bandes auf ein erträgliches Maß reduziert.
Eine Seite mit Einhand-Alu-Karabinerhaken, zweite Seite mit Twistlock-Karabinerhaken ca. 45 cm lang (bis max. 2,00 m).